Jürgen´s Fahrschule

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Aktualisiert 22. Juli 2021

Ausländische Führerscheine in Deutschland: Werden sie anerkannt?

Wer in Deutschland ein führerscheinpflichtiges Fahrzeug führen will, benötigt eine gültige Fahrerlaubnis. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn der Fahrer kein deutscher Staatsbürger ist. Besitzen Verkehrsteilnehmer bereits einen Führerschein aus einem anderen Land, spielen für die Anerkennung in Deutschland einige Faktoren eine wichtige Rolle.

Zunächst ist wichtig wie lange der Aufenthalt dauert und ob es sich nur um einen Besuch handelt oder der Führerscheininhaber längerfristig in Deutschland leben möchte. Des Weiteren ist auch von Bedeutung, wo der ausländische Führerschein überhaupt ausgestellt wurde. Denn in Bezug auf die Anerkennung muss zwischen Führerscheinen aus der EU bzw. des Europäischen Wirtschafstraums (EWR: z. B. Island, Liechtenstein, Norwegen) und solchen aus Staaten außerhalb dieses Raums unterschieden werden.

 

Sind alle Führerscheine aus der EU in Deutschland gültig?

 

Ein EU-Führerschein bzw. Dokumente aus den ERW-Staaten werden grundsätzlich in Deutschland anerkannt. Diese sind dann ohne Übersetzung oder Umschreibung unbegrenzt lang gültig. Ist das Dokument abgelaufen, muss es dort verlängert werden, wo der Führerscheininhaber seinen ständigen Wohnsitz hat – also mindestens 185 Tage im Jahr lebt.

Wichtig ist zudem auch, dass es sich nicht um ein vorläufiges Dokument für das noch Prüfungen im Ausstellungsland anstehen oder einen Lernführerschein handelt. Diese werden in der Regel in Deutschland nicht anerkannt und dürfen daher nicht für das Führen von führerscheinpflichtigen Fahrzeugen verwendet werden.

 

Bestimmungen für Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten

 

Etwas umständlicher wird es, wenn der Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU bzw. des EWR kommt. Besuchen Touristen Deutschland nur, halten sich also nicht länger als sechs Monate hintereinander im Land auf, dürfen sie mit ihren ausländischen Führerscheinen fahren. Dieser muss jedoch gültig sein. Ein Umschreiben ist nicht notwendig. Allerdings sollten sich Fahrer erkundigen, ob sie für ihr Dokument eine Übersetzung benötigen.

Verlegen Führerscheininhaber ihren Wohnsitz nach Deutschland, dürfen sie mit ihrem Dokument noch maximal sechs Monate fahren. Danach muss der Führerschein umgeschrieben bzw. in einen deutschen umgetauscht werden. Ob für das Umschreiben eine erneute theoretische oder praktische Prüfung oder beides notwendig ist, hängt davon ab, ob ein Anerkennungsabkommen besteht.

Mit welchen Ländern solch ein Abkommen besteht, ist in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt. Hier ist zudem auch festgehalten, wie welche Führerscheinklassen umgeschrieben werden und welche Prüfungen notwendig sind.

Für alle ausländischen Führerschein, ob EU oder nicht, gilt, dass die Beschränkungen, die im Ausstellungsland bestehen auch in Deutschland zu beachten sind. Ist ein Führerschein ungültig oder wird in Deutschland nicht anerkannt, darf mit diesem nicht gefahren werden. Tun Fahrer dies doch, droht neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg auch eine Geld- bzw. eine Freiheitsstrafe.

Ausführlichere Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine sowie zu den Anerkennungsabkommen, finden Sie im Ratgeber unter https://www.bussgeldkataloge.de/fuehrerschein-anerkennung/